Die Einzeltherapie (Erwachsene, Jugendliche) erfolgt in der Regel wöchentlich, bei Bedarf und abhängig von der Indikation auch in höherer Frequenz.
Bei der Eltern-Kleinkind-Therapie wird eine individuelle Vereinbarung getroffen.
Einzeltherapie 50 min
Eltern-Kleinkind-Therapie 60-90 min
Honorarvereinbarung im Erstgespräch; eine geringe Anzahl an Plätzen wird zum Sozialtarif vergeben.
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Bereits vereinbarte Termine können 48 Stunden/2 Tage vorher abgesagt werden, ohne dass das Honorar in Rechnung gestellt wird.
Bei zeitlich zu knapp abgesagtem Termin oder nicht abgesagtem Termin ist das Honorar für die versäumte Sitzung zu entrichten.
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Die psychotherapeutische Behandlung unterliegt der gesetzlich geregelten Stillschweigepflicht (gemäß §15 Psychotherapiegesetz).
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Eine Teilrefundierung durch die Krankenkasse ist bei Genehmigung durch die entsprechende Kasse möglich.